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Künstliche Intelligenz kann nicht als Erfinder gelten: Einblick in die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im DABUS-Fall

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass nur natürliche Personen als Erfinder im Patentrecht benannt werden können. Diese Entscheidung wurde am 11. Juni 2024 im DABUS-Fall getroffen, wo betont wurde, dass jede KI-generierte Erfindung eine gewisse menschliche Mitwirkung erfordert. Der entscheidende menschliche Einfluss muss identifiziert und als Erfinder benannt werden.

KI-Systeme, wie DABUS, können somit nicht als Erfinder anerkannt werden. Dies steht im Einklang mit Entscheidungen aus anderen Rechtsordnungen, einschließlich des Europäischen Patentamts und der Patentämter in den USA, Großbritannien und Australien. Die Antragsteller müssen darauf achten, widersprüchliche Angaben zum Erfinder in der Patentanmeldung zu vermeiden.

Die Entscheidung des BGH bringt notwendige Klarheit in die Behandlung von KI-generierten Erfindungen innerhalb des bestehenden Patentrechts. Es wird hervorgehoben, dass das Patentrecht noch nicht darauf ausgelegt ist, KI als Erfinder zu akzeptieren.

Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Punkt in der fortlaufenden Debatte über die Rolle der KI in Innovation und geistigem Eigentum. Sie betont die Notwendigkeit menschlicher Beteiligung im Patentierungsprozess und setzt ein klares Präzedenz für die Behandlung von KI-generierten Erfindungen.

Lesenswert hierzu

Dieser Artikel wurde vollständig oder teilweise durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erstellt. Obwohl wir bemüht sind, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, können wir keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts übernehmen. Bitte überprüfen Sie alle Informationen und ziehen Sie bei Bedarf eine fachkundige Beratung hinzu.

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